Öffentliche Aufträge sind für Reinigungsbetriebe attraktiv: planbare Volumina, lange Vertragslaufzeiten und ein zahlungssicherer Auftraggeber. Viele kleinere Betriebe trauen sich trotzdem nicht heran, weil der Eindruck herrscht, am Ende bekämen ohnehin nur die großen Dienstleister den Zuschlag. So einfach ist es nicht. Eine öffentliche Ausschreibung Gebäudereinigung folgt klaren Regeln, und wer sie kennt, kann seine Chancen vorab realistisch einschätzen.
Eine Einordnung vorweg: Wir sind keine Vergabeberater, sondern bauen Websites, die lokale Betriebe sichtbar machen, in der Google-Suche und zunehmend in KI-Antworten. Die rechtliche Bewertung deines Einzelfalls gehört zu einem Fachanwalt für Vergaberecht. Hier geht es um den praktischen Überblick und darum, was deine Website zur Bewerbung beitragen kann.
Inhalt
- So läuft eine Ausschreibung in der Gebäudereinigung ab
- Preis oder Qualität: wonach entschieden wird
- Die drei Eignungsdimensionen, die du nachweisen musst
- Zertifikate und Präqualifikation
- Tariftreue und Mindestlohn 2026
- Was deine Website konkret zeigen muss
- Was das für deinen Betrieb heißt
- Häufige Fragen
So läuft eine Ausschreibung in der Gebäudereinigung ab
Das Vergaberecht ist zweistufig und hängt am geschätzten Auftragswert. Maßgeblich ist, ob der Wert den EU-Schwellenwert überschreitet (§ 106 GWB).
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen bei 216.000 Euro netto für Länder und Kommunen und bei 140.000 Euro für oberste und obere Bundesbehörden (Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152, gültig 2026 und 2027). Liegt der Auftrag darüber, wird er EU-weit über die Plattform TED bekannt gemacht und nach der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Liegt er darunter, gilt nationales Recht, in der Regel die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Für die Gebäudereinigung ist meist der Dienstleistungs-Schwellenwert von 216.000 Euro relevant. Ein verbreiteter Irrtum: Der erhöhte Sonderschwellenwert von 750.000 Euro für bestimmte soziale Dienstleistungen gilt nicht für klassische Reinigung. Es bleibt beim normalen Wert.
Praktisch heißt das: Kleinere kommunale Einzelobjekte laufen oft unterschwellig und damit mit weniger Aufwand. Große, bundesweit ausgeschriebene Lose laufen oberschwellig, mit voller Dokumentationspflicht und EU-weiter Konkurrenz. Für einen mittelständischen Betrieb sind die unterschwelligen und mittelgroßen kommunalen Lose oft der realistischere Einstieg.
Preis oder Qualität: wonach entschieden wird
Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot, bestimmt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis oder dem niedrigsten Preis (§ 127 GWB). Neben dem Preis darf die Vergabestelle Qualitäts-, Umwelt- und soziale Kriterien werten. Entscheidend: Alle Kriterien und ihre Gewichtung müssen vorab in den Vergabeunterlagen stehen. Was dort nicht genannt ist, darf nicht gewertet werden.
In der Praxis kursieren Gewichtungsmodelle wie 60 Prozent Preis zu 40 Prozent Qualität oder 70 zu 30. Das sind branchenübliche Beispiele, keine gesetzliche Vorgabe und keine belastbare Statistik. Die konkrete Gewichtung legt jede Vergabestelle selbst fest.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) kritisiert offen, dass öffentliche Reinigungsaufträge in der Praxis nach wie vor überwiegend über den Preis entschieden werden, trotz der Systemrelevanz der Branche (die-gebaeudedienstleister.de). Für dich heißt das zweierlei: Ein realistisch kalkulierter Preis bleibt zentral. Aber überall dort, wo Qualität tatsächlich gewertet wird, entscheiden nachweisbare Eignung und ein sauberes Konzept, nicht der letzte Cent.
Die drei Eignungsdimensionen, die du nachweisen musst
Vor der eigentlichen Angebotswertung prüft die Vergabestelle deine Eignung. Sie gliedert sich in drei Dimensionen (§ 122 GWB). Diese drei Begriffe ziehen sich durch jede Ausschreibung Gebäudereinigung, deshalb lohnt es sich, sie zu kennen.
| Eignungsdimension | Was die Vergabestelle prüft | Was die Website zeigt |
|---|---|---|
| Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) | Eintragung in die Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung | ggf. Meisterqualifikation, Eintragungshinweis |
| Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) | Mindestumsatz, Betriebshaftpflicht, ggf. Bonität | Versicherung mit Deckungssumme |
| Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) | vergleichbare Referenzen, qualifiziertes Personal | Referenzliste mit Substanz, benannte Objektleitung |
Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
Hier weisen die meisten Betriebe schlicht ihre Eintragung in die Handwerksrolle oder die Gewerbeanmeldung nach. Wichtig, weil oft falsch verstanden: Das Gebäudereiniger-Handwerk ist ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B1 Nummer 33 der Handwerksordnung (HwO Anlage B). Es besteht keine Meisterpflicht. Bei der Rückkehr zur Meisterpflicht für zwölf Gewerke im Jahr 2020 war die Gebäudereinigung nicht dabei.
Du brauchst also keinen Meisterbrief, um dich zu bewerben. Ein freiwillig erworbener Meistertitel bleibt trotzdem ein starkes Vertrauenssignal und ist Voraussetzung für das RAL-Gütezeichen (dazu gleich mehr). „Meisterbetrieb” auf der Website ist nur zulässig, wenn tatsächlich eine Meisterqualifikation vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Gefragt werden meist Mindestjahresumsatz der letzten Geschäftsjahre, eine Betriebshaftpflichtversicherung und teils eine Bonitätsauskunft (§ 45 VgV). Ein geforderter Mindestumsatz darf das Doppelte des Auftragswerts nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
Bei der Haftpflicht nennen Versicherer für öffentliche Auftraggeber häufig Deckungssummen ab 5 Millionen Euro, die marktübliche Spanne reicht von 2 bis 10 Millionen. Das sind Richtwerte, keine gesetzliche Pflichthöhe, die konkrete Summe steht in der Bekanntmachung. Achte darauf, dass Tätigkeitsschäden mit eingeschlossen sind, die sind in Standardpolicen oft ausgenommen. Eine zu niedrige Deckung führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Das ist für die meisten Betriebe die eigentliche Hürde: die Referenzen. Gefordert wird eine Liste vergleichbarer Aufträge der letzten rund drei Jahre, je mit Auftragswert, Laufzeit, Auftraggeber und Objektart (§ 46 VgV). „Vergleichbar” wird objektbezogen definiert, meist über Reinigungsfläche in Quadratmetern und Objekttyp wie Verwaltung, Schule oder Gesundheitswesen. Als Faustregel verlangen Vergabestellen häufig mindestens fünf Referenzen.
Genau hier liegt die Falle für kleinere Reinigungsfirmen: Wer große, vergleichbare Objekte noch nicht referenzieren kann, scheidet schon bei der Eignungsprüfung aus, bevor sein Preis überhaupt angeschaut wird. Der Weg führt deshalb über kleinere Lose, mit denen du passende Referenzen aufbaust. Dazu kommt der Nachweis qualifizierten Personals, etwa einer benannten, geprüften Objektleitung als Ansprechpartner.
Zertifikate und Präqualifikation
Zertifikate sind selten zwingend, verbessern die Bewertung aber spürbar und nehmen einzelne Eignungsfragen vorweg.
Das wichtigste Branchenzeichen ist das RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung, mit RAL-GZ 902 allgemein und RAL-GZ 903 für das Gesundheitswesen (gggr.de). Es deckt Anforderungen über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus ab, inklusive Tariftreue, und wird jährlich fremdüberwacht. Dazu kommen Managementnormen wie ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) und ISO 45001 (Arbeitsschutz). Eine Vergabestelle darf solche Gütezeichen verlangen, muss aber gleichwertige Nachweise zulassen (§ 34 VgV).
Bei der Präqualifikation gibt es einen häufigen Irrtum, der bares Geld kosten kann: Das bekannte Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB gilt ausschließlich für Bauleistungen. Reinigung ist eine Dienstleistung und fällt nicht darunter. Das richtige Register für dich ist das AVPQ, das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (§ 48 Abs. 8 VgV; Auftragsberatungsstellen). Reine Bauunternehmen können sich dort gar nicht eintragen.
Das AVPQ wird von den Industrie- und Handelskammern geführt. Wer eingetragen ist, genießt eine Eignungsvermutung: Die Vergabestelle darf die Eignung nur in begründeten Ausnahmefällen anzweifeln. Der Eintrag gilt rund ein Jahr und ersetzt dann viele Einzelnachweise pro Bewerbung. Ansprechpartner ist die Auftragsberatungsstelle oder die IHK in deiner Region. Für Betriebe, die regelmäßig bieten wollen, ist das oft die größte Zeitersparnis im ganzen Prozess.
Tariftreue und Mindestlohn 2026
Diesen Teil unterschätzen viele, dabei führt er bei Fehlern direkt zum Ausschluss.
Für die Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Branchen-Mindestlohn, der über dem gesetzlichen liegt. Seit dem 1. Januar 2026 sind das 15,00 Euro brutto in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 Euro in der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) (BMAS Branchenmindestlohn; BIV). Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro. Der Branchenwert gilt verbindlich, auch für aus dem EU-Ausland entsandte Beschäftigte. Kontrolliert wird das vom Zoll.
Dazu kommt das Bundestariftreuegesetz (BTTG), das seit dem 1. Mai 2026 in Kraft ist (BMAS). Es bindet Bundesaufträge ab 50.000 Euro an die Einhaltung tariflicher Bedingungen, mit Verpflichtungserklärung bei Angebotsabgabe. Die Pflicht erstreckt sich auf Nachunternehmer, für deren Löhne der Auftragnehmer mithaftet. Die Länder haben zusätzlich eigene Tariftreuegesetze mit abweichenden Wertgrenzen. Bei der Angebotsabgabe gehören die entsprechenden Verpflichtungserklärungen und, falls du mit Subunternehmern arbeitest, deren Nachweise dazu.
Was deine Website konkret zeigen muss
Bis hierher ging es um die Vergabe selbst. Jetzt der Teil, der unser Handwerk ist. Eine Vergabestelle oder ein privater Großkunde recherchiert dich, bevor du überhaupt Unterlagen einreichst. Deine Website ist dabei der erste Eindruck, den eine Vergabestelle von dir bekommt, lange bevor die formale Eignungsprüfung läuft. Sie ersetzt keinen einzigen Nachweis. Aber sie zeigt schon vorab, dass du die drei Dimensionen bedienst, die das Vergaberecht später abfragt.
Konkret gehört eine Referenzliste mit Substanz darauf: Objekttyp, ungefähre Quadratmeter, Vertragslaufzeit und Auftraggeber-Kategorie, also genau die Felder, die später im Angebot stehen. „Zufriedene Kunden” ohne Zahlen hilft niemandem weiter. Dazu eine Zertifikats-Sektion, die etwas belegt: Logo zusammen mit ausstellender Stelle, Zertifikatsnummer und Gültigkeit. Ein Logo ohne Beleg weckt eher Misstrauen.
Konkrete Angaben zur Versicherung mit Deckungssumme signalisieren, dass du vergabetauglich aufgestellt bist. Eine benannte Objektleitung mit Qualifikation zeigt, dass du auch größere Lose gesteuert betreuen kannst. Und ein vollständiges Impressum mit namentlichem Ansprechpartner und Durchwahl gehört dazu, weil ein anonymes Kontaktformular im B2B-Geschäft nicht reicht.
Die häufigsten Fehler sind das Spiegelbild davon: „seit 30 Jahren am Markt” ohne eine einzige überprüfbare Referenz, Stockfotos statt echter Objektbilder und Zertifikatslogos ohne jeden Nachweis. Welche Inhalte und Pflichtangaben grundsätzlich auf eine Betriebs-Website gehören, haben wir in der Checkliste für Website-Inhalte zusammengetragen.
Was das für deinen Betrieb heißt
Zurück zur Eingangsfrage: Die Großen holen nicht automatisch jeden Zuschlag. Wer die Regeln kennt, startet bei kleineren kommunalen Losen und baut dort die Referenzen auf, die größere Vergaben später verlangen. Eine Ausschreibung Gebäudereinigung entscheidet sich selten am letzten Cent. Den Ausschlag geben nachweisbare Eignung und ein sauber kalkuliertes Angebot.
Deine Website ist dabei ein Baustein von mehreren. Sie ersetzt weder die Präqualifikation noch den Referenzaufbau. Sie macht beides sichtbar, bevor eine Vergabestelle deine Unterlagen anfordert. Wer dabei Unterstützung will: So bauen wir Websites für lokale Betriebe unter Webdesign für Handwerk und Dienstleister.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Meister, um mich auf eine Ausschreibung Gebäudereinigung zu bewerben?
Nein. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist zulassungsfrei (Anlage B1 Nr. 33 HwO), eine Meisterpflicht besteht nicht. Nachgewiesen wird die Befähigung über die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Gewerbeanmeldung. Ein Meisterbrief ist freiwillig, wirkt aber als Vertrauenssignal und ist Voraussetzung für das RAL-Gütezeichen.
Was ist der Unterschied zwischen PQ-VOB und AVPQ?
PQ-VOB ist das Präqualifikationsverzeichnis für Bauleistungen. Für die Gebäudereinigung als Dienstleistung ist es nicht zuständig. Das richtige Register ist das AVPQ für den Liefer- und Dienstleistungsbereich, geführt von den IHKs auf Grundlage von § 48 Abs. 8 VgV.
Ab welchem Auftragswert wird EU-weit ausgeschrieben?
Seit 2026 ab 216.000 Euro netto bei Ländern und Kommunen, ab 140.000 Euro bei obersten und oberen Bundesbehörden. Darunter gilt nationales Recht (UVgO), darüber die VgV mit EU-weiter Bekanntmachung über TED.
Wie viele Referenzen brauche ich für eine Bewerbung?
Häufig mindestens fünf vergleichbare Aufträge aus den letzten rund drei Jahren, je mit Auftragswert, Laufzeit, Auftraggeber und Objektart. „Vergleichbar” bemisst sich vor allem an Objekttyp und Reinigungsfläche.
Lohnt sich die Präqualifikation über das AVPQ?
Für Betriebe, die regelmäßig bieten, in der Regel ja. Der Eintrag gilt rund ein Jahr, begründet eine Eignungsvermutung und erspart das wiederholte Beibringen einzelner Nachweise bei jeder Ausschreibung.